In dem Film »Dracula« (1958) erlegt Doktor Van Helsing den Vampir Graf Dracula, indem er ihn ins Sonnenlicht treibt, woraufhin dieser zu Staub zerfällt. In »Blut für Dracula« (1966) wird der untote Vampir aus seiner Asche wiedererweckt, um schließlich im Schlossgraben ersäuft zu werden. Was den Grafen natürlich nicht davon abhält, in »Draculas Rückkehr« (1968) erneut sein Unwesen zu treiben, bis er auf ein Kruzifix aufgespießt wird. In »Wie schmeckt das Blut von Dracula?« (1970) erwecken ihn gelangweilte Lords zu, nun ja, neuem Leben, am Ende zerfällt der Blutsauger auf einem Kirchenaltar zu Staub. Untot wie gewohnt ist der meist von Christopher Lee verkörperte Vampir auch in »Draculas Blutrausch« (ebenfalls 1970), »Dracula jagt Minimädchen« (1972) und »Dracula braucht frisches Blut« (1973) allenfalls temporär totzukriegen.
Ebenfalls nicht totzukriegen ist die Vorratsdatenspeicherung – ein Gesetzesvorhaben, das von diversen Bundesinnenministern in den vergangenen knapp 20 Jahren immer wieder angegangen wurde, bis irgend ein hohes Gericht es wieder einkassierte, weil es unvereinbar mit den Grundrechten ist.